Unser Service für Sie - Spanner-Toferer Steuerberatung
Unser Service -
Auf Ihre Bedingungen zugeschnitten.

Artikel zum Thema: Steuerrückstände

Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2008 für Steuerrückstände 2007

Oktober 2008

Mit 1. Oktober 2008 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht veranlagten ESt- und KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2007 Anspruchszinsen zu laufen. Die Zinsen betragen 5,7% p.a. und werden erst dann belastet, wenn sie 50 € übersteigen. Daraus errechnet sich ein zinsenfreier Zeitraum nach der Formel (49,99 x  365) / (0,057 x erwartete Nachzahlung). Sollen die Anspruchszinsen vermieden werden, ist eine Anzahlung unter der Bezeichnung "E 1-12/2007" bzw. "K 1-12/2007" zu entrichten. Eine rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung kann das Entstehen von Zinsen nicht mit Sicherheit vermeiden, da die Verzögerung des Steuerbescheides zulasten des Steuerpflichtigen geht. Für Steuerguthaben gilt übrigens ebenfalls der Zinssatz von 5,7% und stellt somit eine attraktive Verzinsung dar. Durch hohe Anzahlungen können jedoch keine Zinsen lukriert werden. Nachforderungszinsen sind ertragsteuerlich nicht abzugsfähig; Gutschriftszinsen sind nicht ertragsteuerpflichtig.

Bild: © rangizzz - Fotolia

Die Beschreibung des nächsten Bildes ist:.

Der Kopfbereich

Titel des vorigen Bildes

Titel des nächsten Bildes

Sie befinden sich in diesem Dokument

Sie befinden sich auf einer Unterseite dieses Links

Zum Öffnen weiterer Menüpunkte hier klicken