Unser Service für Sie - Spanner-Toferer Steuerberatung
Unser Service -
Auf Ihre Bedingungen zugeschnitten.

Service - Info- und Checklisten

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses

Kategorien: Info-Corner , Checklisten

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse z.B. mit Wirtschaftsjahr 2017 bis zum 30.9.2018 zu erfolgen und zwar für Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften, bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht nach wie vor für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften.

Die nachfolgende Tabelle zeigt Details zur Form der Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht.

Gesellschaft
Wer darf den Jahresabschluss einreichen?
In welcher Form ist der Jahresabschluss einzureichen?

Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften mit Umsatzerlösen bis 70.000 €

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

Wahlweise elektronische Form oder Papierform

Kleine GmbH (§ 221 UGB) und Kleinstkapitalgesellschaften (Micros)

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

Eingabe der Bilanzdaten in ein elektronisches Formblatt

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV (elektronischer Rechtsverkehr);
die Papierform ist im Unternehmen aufzubewahren

Kapitalgesellschaften mit verpflichtender Abschlussprüfung

Wirtschaftstreuhänder

XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV

Die Beschreibung des nächsten Bildes ist:.

Der Kopfbereich

Titel des vorigen Bildes

Titel des nächsten Bildes

Sie befinden sich in diesem Dokument

Sie befinden sich auf einer Unterseite dieses Links

Zum Öffnen weiterer Menüpunkte hier klicken