Unser Service für Sie - Spanner-Toferer Steuerberatung
Unser Service -
Auf Ihre Bedingungen zugeschnitten.

Artikel zum Thema: Einreichungsfrist

Fristerstreckung für Firmenbucheinreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften

Mai 2002
Kategorien: Klienten-Info

Gemäß § 277 HGB ist der Jahresabschluss spätestens 9 Monate nach Bilanzerstellung beim Firmenbuch zur Offenlegung einzureichen. Ein Fristerstreckungsverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Für den Fall, dass der Jahresabschluss nicht innerhalb dieser Frist eingereicht werden kann, empfiehlt das Handelsgericht Wien folgende Vorgangsweise:
Es soll die Aufforderung zur Einreichung mit Androhung einer Zwangstrafe unter Fristsetzung abgewartet werden. Wenn innerhalb der gesetzten Nachfrist ein begründetes Ansuchen auf Fristerstreckung eingebracht wird, wird in der Regel eine Verlängerung der Einreichungsfrist gewährt. Um dem Gericht Arbeit zu ersparen, sollte in diesem Ansuchen der Verzicht auf eine Beschlussausfertigung erklärt werden.

Bild: © gmg9130 - Fotolia

Die Beschreibung des nächsten Bildes ist:.

Der Kopfbereich

Titel des vorigen Bildes

Titel des nächsten Bildes

Sie befinden sich in diesem Dokument

Sie befinden sich auf einer Unterseite dieses Links

Zum Öffnen weiterer Menüpunkte hier klicken