Unser Service für Sie - Spanner-Toferer Steuerberatung
Unser Service -
Auf Ihre Bedingungen zugeschnitten.

Artikel zum Thema: Aufbewahrungsfrist

Umsatzsteuer-Wartungserlass: Anforderung an die urschriftgetreue Speicherung von Rechnungen

März 2010
Kategorien: Klienten-Info

In der Praxis schreitet die elektronische Archivierung von Rechnungen zunehmend voran. Für steuerliche Zwecke ist es erforderlich, dass dabei die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist. Im Falle von optischen Speicherplatten (z.B. CD-Rom, DVD) müssen die mittels Scanner erfassten und urschriftgetreu gespeicherten Rechnungen nicht mehr veränderbar sein. Im Zuge des Umsatzsteuer-Wartungserlasses 2009 wurden die Anforderungen an die urschriftgetreue Speicherung weiter präzisiert und die Rz 1559 UStR ergänzt. Eine urschriftgetreue Speicherung setzt demnach voraus, dass auch beschriebene oder bedruckte Rückseiten der Belege eingescannt werden. Eine farbgetreue Wiedergabe ist dann erforderlich, wenn beim Einscannen in Schwarz-Weiß Informationen oder Zusammenhänge, die nur auf Grund der farblichen Gestaltung erkennbar sind, verloren gehen würden.

Bild: © John Hurst - Fotolia

Die Beschreibung des nächsten Bildes ist:.

Der Kopfbereich

Titel des vorigen Bildes

Titel des nächsten Bildes

Sie befinden sich in diesem Dokument

Sie befinden sich auf einer Unterseite dieses Links

Zum Öffnen weiterer Menüpunkte hier klicken